Kfz Versicherung - die Notwendigkeit und der einfache Versicherungswechsel

In Deutschland werden jedes Jahr immer mehr Fahrzeuge zugelassen. Damit man aber auch mit einem guten Gefühl fahren kann ist eine Kfz Versicherung notwendig. In Deutschland ist eine Kfz Haftpflicht Versicherung vom Gesetzgeber sogar vorgeschrieben. Sollte es also zu einen Unfall kommen, welcher zu einem Schaden an einem anderen Fahrzeug führt, braucht man sich keine Sorgen über die finanziellen Auswirkungen machen, denn die Kfz Versicherung begleicht den Schaden. Hat man jedoch selber einen Schaden am Auto oder wird das Fahrzeug gar gestohlen, steht man ohne Schutz da, denn die Haftpflichtversicherung versichert nur Schäden an anderen Fahrzeugen bzw. Verkehrsteilnehmern. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte sein eigenes Auto mit einer zusätzlichen Kfz Versicherung daher gut absichern. Hierfür gibt es die so genannten Kaskoversicherungen.

Welcher Schutz gebraucht wird ist individuell zu entscheiden. Viele verlassen sich auf den Schutz der Haftpflichtversicherung und hoffen in keine Unfallsituation zu kommen. Andere wiederum versichern ihr Auto mit einer optimalen Kombination der Kfz Versicherung, d.h. mit der Vollkasko, Verkehrsrechtsschutz, Autoschutzbrief und Kfz- Unfallversicherung, da sie beruflich und privat viel mit dem Auto unterwegs sind und somit das Unfallrisiko erhöht ist. So eine umfangreiche Absicherung durch die Kfz Versicherung ist aber nicht für jeden Autofahrer bzw. Autobesitzer notwendig. In welchem Umfang man sich versichern sollte hängt von mehreren Faktoren ab. Man muss zuerst überlegen für welche Zwecke man sein Auto braucht und wie häufig man mit dem Fahrzeug unterwegs ist. Nur dann kann man in Sachen Kfz Versicherung die richtige Entscheidung treffen. Denn was nützt einem die beste Kfz Versicherung, wenn man sie eigentlich nicht braucht?

Man sollte sich bei der Auswahl der Versicherungsgesellschaft, bei der man eine Kfz Versicherung abschließen möchte, nicht nur am Preis orientieren. Im Vordergrund sollten immer die Leistungen der Kfz Versicherung stehen, denn diese können genauso wie die Beiträge stark variieren. Eine hilfreiche Unterstützung sind dabei Tarifrechner, die im Internet angeboten werden. Sie ermitteln nicht nur die niedrigsten Beiträge, sondern auch die besten Preis-Leistungs-Verhältnisse, welche auf die Wünsche des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Eine wichtige Frage, die im Zusammenhang mit der Kfz Versicherung immer wieder gestellt wird, ist der Wechsel zu einer anderen, meist günstigeren Kfz Versicherung.

Wechsel der Kfz Versicherung bis zum 30. November

Wer seine Kfz Versicherung zum 01.01 des neuen Jahres wechseln will, der muss bis spätestens zum 30. November seine alte Kfz Versicherung kündigen. Eine Kfz Versicherung schließt man meist für ein Jahr ab. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, daher auch die Festsetzung des Stichtags zum 30. November. Verpasst man diesen Termin hat man erst wieder in zwölf Monaten die Möglichkeit den Anbieter seiner Kfz Versicherung zu wechseln.

Ein Wechsel kann sehr lohnend sein, denn nicht selten kann man bis zu 50% der Beiträge sparen. Daher sollte man immer rechtzeitig vor dem 30. November die Kfz Versicherung vergleichen oder seinen aktuellen Anbieter nach günstigeren Tarifen fragen. Ein Wechsel kann bares Geld bringen, vorausgesetzt man kündigt seine bestehende Kfz Versicherung korrekt und fristgerecht.

Die Kündigung muss unbedingt in schriftlicher Form per Brief erfolgen. Diese sollte man am besten per Einschreiben verschicken, so ist man immer auf der sicheren Seite. Wer seine Kfz Versicherung kündigt muss termingerecht eine neue Kfz Versicherung haben, damit keine Versicherungslücke entsteht. Daher empfiehlt es sich zeitnah zur Kündigung eine neue Kfz Versicherung abzuschließen.

Wer den 30.11 verpasst hat und trotzdem eine neue günstige Kfz Versicherung haben möchte, kann unter Umständen von einem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. In folgenden Fällen ist jederzeit eine Kündigung möglich:

  • die Versicherungsbeiträge wurden erhöht

  • beim Fahrzeugwechsel

  • die Regionalklasse/Typenklasse hat sich geändert

  • im Schadensfall (Versicherung und Versicherungsnehmer haben das Recht auf Kündigung)

  • die Vertragsbedingungen haben sich geändert

Wenn keiner dieser Fälle vorliegt, bleibt einem aber nichts anderes übrig, als den Versicherungsvertrag aufrecht zu erhalten und bis zum nächsten Stichtag zu kündigen und erst dann eine neue Kfz Versicherung abzuschließen.

Sonderkündigungsrecht der Kfz Versicherung bei Beitragserhöhung oder Wechsel der Regionalklasse

Früher wurden Erhöhungen der Versicherungsprämien immer zum Ende des Versicherungsjahres bekannt gegeben. Nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz müssen Anhebungen der Prämien bei gleichbleibender Leistung einen Monat vor Erhöhung dem Kunden mitgeteilt werden. Ab dem Tag, an dem man die neue Beitragsrechnung erhält, hat man für die Kündigung der Kfz Versicherung einen Monat Zeit. In diesem Monat sollte man sich auch auf die Suche nach einem neuen Anbieter und einer neuen Kfz Versicherung machen. Bei genauer Recherche wird man schnell feststellen, dass man bei einem Wechsel der Kfz Versicherung einiges sparen kann. Man kann das Sonderkündigungsrecht auch dann in Anspruch nehmen, wenn die Versicherungsgesellschaft die Bedingungen des Vertrages so verändert hat, dass daraus eine Prämienerhöhung resultiert.

Regionale Schadensaufwendungen werden bei Versicherungen in Regionalklassen ausgedrückt. Beeinflusst werden die Regionalklassen durch die dort vorherrschenden Straßenverhältnisse, das Fahrverhalten der Fahrzeugführer und die Zahl der zugelassenen Autos. Die Regionalklassen werden jedes Jahr mit Hilfe von Statistiken überprüft und in einigen Fällen angepasst. So kann es zu einem niedrigeren oder auch höheren Versicherungsbeitrag für die Kfz Versicherung kommen.

Wenn es innerhalb einer Regionalklasse zu einer Umstufung kommt und man dadurch eine höhere Prämie zahlen muss, kann man vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. D.h man muss mit der Kündigung nicht bis zum 30.11 warten. Zieht man jedoch in ein Gebiet um, in dem die Regionalklasse schlechter ist, hat man kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Dies bedeutet aber nur, dass die Versicherung eine Kündigung nicht akzeptieren muss, aber durchaus kann. Will man keinen höheren Beitrag zahlen, kann man trotzdem eine Kündigung schreiben und hoffen, dass diese akzeptiert wird.

Sonderkündigungsrecht der Kfz Versicherung nach einem Schadensfall

Im Falle eines Schadens haben beide Seiten die Möglichkeit, die Versicherung außerordentlich zu kündigen, d.h. der Versicherungsnehmer, aber auch das Versicherungsunternehmen. Früher war es für den Versicherungsnehmer nicht ratsam dieses Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen, denn die schon gezahlte Jahresprämie wurde nicht erstattet. Mittlerweile gab es aber eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes, das die Unteilbarkeit der Prämie abgeschafft hat. Nun muss man nur noch so lange den Versicherungsbeitrag für seine Kfz Versicherung zahlen, so lange auch der Versicherungsschutz besteht. --> Tipp: kfz versicherungen im vergleich

Versicherungsnehmer kündigen oft nach einem Schadensfall, weil sie die Einstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse umgehen wollen. Eine Rückstufung erfolgt immer zum kommenden Vertragsjahr. Man kann diese Zurückstufung auch abwenden, indem man den entstandenen Schaden selber zahlt, was sich bei geringen Kosten meist lohnt. Hat die Versicherung den Schaden bereits reguliert, hat man noch sechs Monate Zeit ihn von der Versicherungsgesellschaft zurückzukaufen. Meist ist das nur bei der Kfz Haftpflichtversicherung möglich, doch immer mehr Versicherungen bieten es nun auch für Vollkaskoversicherungen an.

Eine weitere Möglichkeit nach einem Schaden bei der Kfz Versicherung nicht zurückgestuft zu werden ist die „Ein-Unfall-frei“- Klausel, die einige Versicherungen schon in ihren Verträgen haben. Bei anderen Versicherungsunternehmen kann man sich diese Klausel „erkaufen“, wenn man bereit ist einen etwa 15% höheren Beitrag zu zahlen. Durch diesen Mehrbeitrag muss man sich zumindest keine Sorgen um seine gute Schadensfreiheitsklasse machen.

Sonderkündigungsrecht der Kfz Versicherung beim Fahrzeugwechsel

Wer sich ein neues Auto zulegt braucht sich um die Kündigung der Kfz Versicherung keine Sorgen zu machen, denn in so einem Fall kann man sein Auto ganz problemlos bei einem anderen Anbieter versichern. Man sollte deshalb schon vor dem Kauf die Kfz Versicherung vergleichen, denn ein neues Auto bedeutet auch eine neue Typklasse. Wer bisher mit seiner Kfz Versicherung zufrieden war, kann durch einen Fahrzeugwechsel sein blaues Wunder erleben, daher ist ein Versicherungsvergleich unumgänglich. Meldet man sein neues Auto bei einem anderen Versicherungsunternehmen an, ist dies die automatische Kündigung des bestehenden Vertrags. Natürlich muss man sich kein Neufahrzeug kaufen, das außerordentliche Kündigungsrecht gilt für jeden Fahrzeugwechsel.

Wie die Regionalklassen, werden auch die Typklassen der Fahrzeuge jedes Jahr neu eingeteilt. Bei der Haftpflichtversicherung gibt es die Stufen 1 bis 25 und bei den Kaskoversicherungen 33 Typklassen doch für beide Versicherungsformen gilt, je höher die Typklasse, desto höher der Versicherungsbeitrag.

Wenn das Auto des Versicherungsnehmers nach der neuen Berechnung in eine höhere Typenklasse eingestuft wird, kann man vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.