Kfz Haftpflicht Versicherung - was versteht man darunter ?

In Deutschland ist der Abschluss einer Kfz Haftpflicht Versicherung ein Muss und vom Staat vorgeschrieben. Mit anderen Worten, ohne eine Kfz Haftpflicht Versicherung darf kein Auto zugelassen und somit auch nicht gefahren werden. Die Kfz Haftpflicht Versicherung wird nach einem Unfall in Anspruch genommen. Ist man Unfallverursacher, muss man für den verursachten Schaden des Geschädigten aufkommen. Die Kfz Haftpflicht Versicherung zahlt hierbei den Schaden der Gegenpartei, nicht aber den des Unfallverursachers, welcher gleichzeitig Versicherungsnehmer ist.

Die Kfz Haftpflicht Versicherung ist deshalb eine Pflichtversicherung und unterliegt dem Pflichtversicherungsgesetz, weil der Staat möchte, dass der Geschädigte seine Ansprüche durchsetzten kann und der Verursacher in der Lage ist diese finanziell auszugleichen. Aus diesem Grund sind in der Kfz Haftpflicht Versicherung nicht nur Sachschäden abgedeckt, sondern auch Personen- und Vermögensschäden. Festgelegt sind dabei folgende gesetzliche Mindestdeckungssummen.

Personenschäden: 7,5 Mio. Euro

Sachschäden: 1 Mio. Euro

Vermögensschäden: 50.000 Euro

Liegt die Summe des Schadens über der vereinbarten Deckungssumme, muss der Versicherungsnehmer die Differenz selber zahlen. Die Deckungssummen können variieren, doch man kann auch eine höhere Deckungssumme vereinbaren.

Bei der Kfz Haftpflicht Versicherung können die Versicherungsprämien sehr unterschiedlich sein, denn jeder Versicherungsanbieter ist bei der Gestaltung seiner Beiträge relativ frei. Daher ergeben sich auch große Unterschiede von Versicherer zu Versicherer. Es fließen mehrere Faktoren in die Prämiengestaltung der Kfz Haftpflicht Versicherung ein. Entscheidende Faktoren können die Regional- und Typenklasse, das Alter des Versicherungsnehmers bzw. des jüngsten Fahrers, das Alter des Fahrzeuges, die Schadensfreiheitsklasse oder der Beruf des Versicherungsnehmers (meist zahlen Personen des öffentlichen Dienstes weniger) sein.

In der Regel schließt man für eine Kfz Haftpflicht Versicherung einen Jahresvertrag ab, der sich nach Vertragsablauf automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn man diesen nicht rechtzeitig kündigt. Der allgemeine Stichtag zur Kündigung der Kfz Haftpflicht Versicherung ist der 30.11 jeden Jahres. Kündigt man seinen Vertrag rechtzeitig, kann man ab dem 01.01 des folgenden Jahres einen neuen Anbieter in Anspruch nehmen.

Vergleichen sollte man die Tarife der vielen Anbieter auf jeden Fall, weil diese sich zum Teil stark voneinander unterscheiden können. Da man als Laie oft keinen Überblick über die zahlreichen Kfz Versicherungstarife hat, kann ein Tarifrechner im Internet bei der Wahl der richtigen Kfz Versicherung helfen. Dieser ermittelt anhand von Fahrzeug- und Versicherungsnehmerdaten die passende Versicherung bzw. den passenden Versicherungstarif. Dieser Dienst ist unabhängig und wird den Verbrauchern in den meisten Fällen kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Rechner für eine Kfz Versicherungs Rechner ist eine gute Hilfe, wenn man sich schnell einen Überblick über die Kfz Tarife verschaffen möchte.